Schluss mit Kuschelkurs: Veranstaltung informiert in Lilienthal zum Thema Rückführung nichtbleibeberechtigter Flüchtlinge

17. April 2018

Am vergangenen Dienstagabend hatte ich zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Rückführung nichtbleibeberechtigter Flüchtlinge“ in das Hotel Rohdenburg in Lilienthal eingeladen. Als Referent war Herr Gia Thien Nguyen zu Gast, der für die Veranstaltung direkt aus Berlin angereist war. Als Asyl-Entscheider in der Berliner Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Mitarbeiter im Stab Rückkehr des Bundeministerium des Inneren (BMI) konnte der Regierungsamtsrat detaillierte Einblicke in die komplexe Thematik geben und Fragen des interessierten Publikums beantworten. Rund fünfzig Gäste waren erschienen, um sich zu informieren und angeregt zu diskutieren.

Derzeit gibt es in Deutschland 230.000 Ausreisepflichtige, von denen 65.000 Menschen aber nicht abgeschoben werden können, weil ihnen ein Pass fehlt. Auf Niedersachsen verteilen sich davon 22.081 Ausreisepflichtige, während etwa 17.000 davon von einer Duldung profitieren. Insgesamt leben in Niedersachsen 783.368 Flüchtlinge. Abgeschoben würde immer dann, so Nguyen, wenn die vollziehbare Ausreisepflicht vollstreckbar und die freiwillige Ausreise nicht gesichert, oder dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sei. Jedoch könne die Abschiebung durch tatsächliche oder rechtliche Gründe vorübergehend gehemmt oder vorerst ganz unmöglich gemacht werden. Derartige Abschiebungshindernisse seien insbesondere der aktuelle Abschiebungsstopp nach Syrien oder mangelnde Flugverbindungen in den Staat, in den abgeschoben werden solle. Aber auch ungeklärte Staatsangehörigkeiten, Familienverbünde, fehlende Reisedokumente, Reiseunfähigkeit sowie gestellte Rechtsschutz- oder Asylanträge oder begonnene Ausbildungen stellten Abschiebungshindernisse dar. Scheitere die Abschiebung, so sei dem Ausländer eine Duldung zu erteilen. Die Duldung würde solange erteilt, bis die Abschiebung tatsächlich durchgeführt werden könne. Flüchtlinge seien nur diejenigen, deren Asylantrag anerkannt wurde, so der Fachmann Nguyen.

Aus Platzmangel werde von der Abschiebehaft nur selten Gebrauch gemacht: Der Zahl von 230.000 Ausreisepflichtigen stünden gerade einmal 400 Plätze für Abschiebehaft gegenüber. Mit einer angestrebten Gesetzesänderung soll nun zumindest erreicht werden, dass auch Zellen in Justizvollzuganstalten mitgenutzt werden können. Bürokratie, hohe Kosten und Transportprobleme tragen ihr Übriges dazu bei, dass noch immer zu wenig passiert. In den Amtsstuben und rund 600 Ausländerbehörden fehle es leider oft am Willen, nichtbleibeberechtigte Ausländer konsequent abzuschieben. Bei Rückführungen haben sich mittlerweile Charterflüge anstelle von normalen Linienflügen bewährt, da sich die Piloten verständlicherweise aus Sicherheitsgründen weigern, aggressive oder ausfällig gewordene Ausreisepflichtige mitzunehmen.

Auch in den Kommunen wünscht man sich mehr Durchsetzungskraft. Dazu Rainer Sekunde, Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion in Osterholz: „Wir als Kommunen machen unsere Arbeit, erwarten aber auch, dass Gesetze umgesetzt werden.“ Deshalb setze auch ich mich standhaft für konsequentes Handeln, offene Worte und strengere Kriterien für den Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ein. Ich fordere ein Zuwanderungsgesetz, aber auch Forderungen, die an die Menschen gestellt werden können, die bei uns bleiben dürfen und wollen. Nichts spricht gegen eine geordnete Migration, wenn die Bewerberin oder der Bewerber sich in einem normalen Arbeitsverhältnis befinden. Dieses muss dann aber auch langfristig sein und darf nicht erst seit gerade einmal ein paar Wochen bestehen. Alle anderen, die sich unberechtigt im Land aufhalten, müssen dagegen konsequent abgeschoben werden.