Wichtiges Update: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April
26. März 2020
Weitere gute Nachrichten für unsere Unternehmer: Es ist gestern noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können. Es ist wichtig, dass sich die betroffenen Unternehmen dafür bis spätestens heute formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.
Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie hier.