Starkes Hilfspaket des Bundes hilft den Gastronomen

7. Juli 2020

Die gastronomischen Betriebe werden mit voller Wucht von den Folgen der Corona-Krise getroffen. Nach der wochenlangen Zwangsschließung trauen sich auch nach der Öffnung nur viel zu wenige Kunden wieder in die Gaststätten. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist so nicht möglich. Aus vielen Gesprächen mit Betroffenen weiß ich, dass vor allem die Unsicherheit, wie es mit den Beschränkungen und Auflagen durch das Land weitergeht, die Existenzangst unserer Gastronomen verstärk. Die brauchen endlich Klarheit!

Auf die besonders schwierige Lage der Bewirtungs- und Beherbergungsbranche hat der Bund mit einem weiteren, speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnittenen und starken Hilfsprogramm reagiert. Es handelt sich dabei um das zweite Konjunkturpaket, das der Bundestag beschlossen hat. Das habe ich bei einem intensiven Gespräch Gastronomen aus dem Kreis Verden erläutert.

Die Mehrwertsteuersenkung ist bereits beschlossen. Jetzt kommt eine Senkung der Umsatzsteuer. Überlebenswichtig für viele Betriebe dieser Branche wird der teilweise Ausgleich  der Umsatzausfälle kleinerer und mittlerer Betriebe für die Monate Juni bis August sein. Dieser muss allerdings nachgewiesen werden. Dafür nimmt der Bund insgesamt 25 Milliarden Euro in die Hand. In meinen Augen handelt es sich um ein Hilfspaket bisher unbekannten Ausmaßes, an dem ich in Berlin als Berichterstatter des Haushaltsausschusses für das Bundeswirtschaftsministerium mitgewirkt habe.

Erstattet werden bei belegbaren Umsatzrückgängen von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten. Bei stärkeren Umsatzrückgängen sogar bis zu 80 Prozent. Der maximale Erstattungsbetrag pro Betrieb beträgt dabei 150.000 Euro für die drei Monate, bei kleineren Betrieben entsprechend weniger. Eine Beantragung der Bundeshilfen ist bis zum 31. August 2020 möglich.

Der Bund hat hier hervorragend vorgelegt. Jetzt sind die Bundesländer wie Niedersachsen gefordert, ergänzend auch ihren finanziellen Beitrag zur Sicherung der Zukunft unserer Gastronomie, Hotellerie, des Veranstaltungs- und Schaustellergewerbes zu leisten.

Vor den Gastronomen habe ich wie gewohnt kein Blatt vor den Mund: Die wirtschaftliche Gesamtlage ist sehr angespannt. Wenn die Beschränkungen für diese Branche nicht schnellstmöglich aufgehoben werden, werden auch die besten Hilfsprogramme des Bundes viele unverschuldet in Not geratene Betriebe nicht retten können.

Wir brauchen die Rückkehr zur Normalität jetzt! Niemand geht gerne mit einer Maske zum Essen oder zum Einkaufen. Diese fördet unnötig die Kaufzurückhaltung und wiegt die Menschen in trügerischer Sicherheit. Wir müssen endlich regional die Fakten zur Kenntnis nehmen und dürfen nicht mit der Angst der Menschen spielen. Wir sollten besser an Hand der jeweiligen Lage vor Ort über weitere Lockerungsmöglichkeiten entscheiden.

Hintergrund:

Die Überbrückungshilfe des Bundes gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen Rechnung getragen wird.