Projektaufruf zu „KulturInvest“ gestartet

24. April 2024

Mit dem Projektaufruf für das Programm „KulturInvest“ hat die neue Förderrunde für kulturelle Einrichtungen begonnen. Bis Freitag, 14. Juni 2024 haben Förderberechtigte Gelegenheit, unter https://survey.bmi.bund.de/index.php/548396?lang=de ihre Interessensbekundungen einzureichen. Verspätet eingegangene Auswahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Insgesamt 47,5 Millionen Euro hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für investive Kulturmaßnahmen im Inland im Bundeshaushalt 2024 an die Hand gegeben. Das ist eine großartige Sache – insbesondere für kleinere Gemeinden oder kulturelle Einrichtungen, die Investitionsprogramme dieser Größen nicht aus eigener Kraft stemmen können.

Ziel der Förderung sind investive Maßnahmen, u.a. Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau, bei kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz.

Dabei umfasst das Antrags- und Förderverfahren zwei Stufen: In einem ersten Schritt erfolgt eine Interessensbekundung mittels der Online-Abfrage, die Freitag, 14 Juni 2024 einzureichen ist, mit anschließender Projektauswahl. Über die Auswahl der in Betracht kommenden Projekte sowie deren maximale Förderhöhe mit Bundesmittel entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage der Auswahlkriterien. In einem zweiten Schritt werden die Förderungen haushalts- und zuwendungsrechtlich auf der Grundlage umfassender Antrags- und Bauunterlagen durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Abstimmung mit etwaigen Ko-Finanziers geprüft und gewährt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die BKM aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.