Erwerbsminderungsrente wird weiter aufgestockt: Auch Landwirte profitieren von Verlängerung der Zurechnungszeit
Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche eine Aufstockung der Erwerbsminderungsrente beschlossen. Diese soll ebenfalls für die Alterssicherung der Landwirte gelten. Ab 2018 soll die Zurechnungszeit schrittweise bis 2024 verlängert werden. Rentenansprüche werden dann nicht mehr wie bisher zum 62. Lebensjahr hochgerechnet, sondern künftig bis zum Alter von 65 Jahren. Das neue Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr im Bundestag beraten und soll bis zum Sommer verabschiedet werden.
Bereits seit 2014 gilt eine neue Berechnungsgrundlage für die Erwerbsminderungsrente. Ursprünglich wurde der Durchschnittsverdienst während des gesamten Erwerbslebens zur Berechnung herangezogen. Inzwischen kann der Verdienst der letzten vier Jahre vor Erwerbsminderung aus der Rentenberechnung herausgenommen werden, wenn dieser niedriger ausfällt. Diese sogenannte „Günstiger-Prüfung“ wird von der Deutschen Rentenversicherung ausgeführt.
Etwa 170.000 Menschen in Deutschland müssen jährlich frühzeitig in Rente gehen, weil sie krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. In diesen Fällen reichen die angesammelten Rentenpunkte beim Eintritt in die Erwerbsminderungsrente oft nicht aus, um den Lebensunterhalt der Betroffenen zu sichern. Damit nicht zusätzlich die Grundsicherung beantragt werden muss, wurde bereits im Rentenpaket 2014 der Zurechnungszeitraum um zwei Jahre verlängert. Mit dieser weiteren Steigerung passen wir nun die Erwerbsminderungsrente so weit an, dass sie mit dem Rentenanspruch ab 65 Jahren bei einer gleichbleibenden Berufstätigkeit vergleichbar ist.