Bundeskabinett erlaubt Zugriff auf Handydaten von Asylbewerbern
Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche dem von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmenpaket für schnellere Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zugestimmt. In dem Gesetzentwurf wird u.a. auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Befugnis erteilt, Datenträger wie Handys auszulesen, um Hinweise auf die Identität und Herkunft von Antragsstellern ohne gültige Ausweispapiere zu erhalten.
Ich freue mich, dass die zuständigen Behörden nun autorisiert werden, zur Identitätsprüfung auch die Daten von Mobiltelefonen u.Ä. auszuwerten. Für diese wichtige Verbesserung habe ich mich bereits seit einem Jahr stark gemacht. Bislang blockierte aber der Koalitionspartner SPD die vom Bundesinnenministerium vorgeschlagene Neuregelung. Dabei kommen immer wieder Fälle von Scheinidentitäten vor, u.a. bei drohender Abschiebung und Sozialleistungsbetrug. Deshalb habe ich schon letztes Jahr gefordert, dass Flüchtlinge und Asylbewerber bei der Erstregistrierung zu einer Offenlegung aller Handynummern und weiterer Kommunikationsdaten verpflichtet werden. Denn mittels Geo- und Kontaktdaten lässt sich leicht feststellen, woher jemand kommt und wo er sich zwischendurch aufgehalten hat. Auch können Bewegungsprofile und Informationen zu Absprachen in sozialen Netzwerken hilfreich bei der Aufklärung krimineller Handlungen sein. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Auslesung von Datenträgern generell nur mit richterlichem Beschluss bei Verdacht auf eine Straftat möglich. Ausländerbehörden dürfen zwar in Abschiebefällen seit 2015 auf Mobilfunkdaten zugreifen, das wird aber kaum praktiziert und die rote-grüne Mehrheit im Bundesrat hat dies stets als Eingriff in die Privatsphäre kritisiert. Deshalb wollen wir jetzt die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass die Außenstellen des BAMF bei Zweifeln an der Identität von Asylbewerbern weitreichendere Kompetenzen erhalten.