Austausch mit Mitgliedern des türkischen Petitionsausschusses
Ich habe mich mit einer Delegation von Mitgliedern des türkischen Petitionsausschusses getroffen, um uns über die gegenseitige Arbeit auszutauschen. Das Petitionsrecht hat in unserem Land eine besondere Bedeutung, denn es ist ein großartiges demokratisches Mittel, über das die Bürgerinnen und Bürger eine direkte Möglichkeit haben, gute Ideen zur Gesetzgebung einzubringen.
Zur Türkei pflegt Deutschland seit vielen Jahren eine besonders enge Beziehung. Viele Menschen verbindet eine familiäre oder berufliche Beziehung zu beiden Ländern. Zudem sind die Strukturen in der Verwaltung häufig näher beieinander, als man denkt. In Deutschland leben rund 3,5 Millionen türkischstämmige Menschen. Aus diesem Grund ist uns ein guter und regelmäßiger Austausch untereinander besonders wichtig.
Im Gespräch haben wir uns neben den Gemeinsamkeiten und Unterschieden im jeweiligen Petitionswesen unserer Länder vor allem über aktuelle Themen ausgetauscht. Die türkischen Abgeordneten haben ihre Reisezeit auch dazu genutzt, um sich mit türkischstämmigen Bürgerinnen und Bürgern über deren Anliegen und Probleme zu unterhalten, um besser auf mögliche Verbesserungen eingehen zu können.
Das Petitionsrecht ist in unserem Deutschen Grundgesetz in Artikel 17 geregelt und besagt, dass sich Jedermann mit Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag wenden kann. Deshalb freue ich mich sehr darüber, dass dieser wertvolle Austausch zustande kam, denn so kann man betroffenen am besten helfen. Ich empfehle jedem, sich mit Themen, die einem unter den Nägeln brennen an den Petitionsausschuss zu wenden – hier kann man nicht nur als Gemeinschaft, sondern auch als Einzelner etwas bewegen und verändern.