Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus
Der Deutsche Bundestag hat auch für 2016 erneut Mittel für die Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereitgestellt. Ich würde mich freuen, wenn viele Kommunen aus den Landkreisen Verden und Osterholz hierfür Anträge stellen würden.
Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 19. April 2016 Projektvorschläge zu unterbreiten. Das entsprechende Projektskizzenformular ist ab dem 3. Februar 2016 unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abrufbar.
Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug, insbesondere die Konversion von Militärflächen, interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie der barrierefreie und demographiegerechte Umbau der Städte und Gemeinden. Antragsberechtigt sind die Kommunen.
Grundsätzlich finanziert der Bund im Rahmen dieses Programms Maßnahmen mit einer Beteiligung von 2/3 der Kosten – die Kommune muss lediglich 1/3 der Kosten tragen. Bei Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, beträgt der Anteil der Kommune lediglich zehn Prozent.
Detaillierte Informationen gibt es in dem Merkblatt zum Projektaufruf 2016 unter www.nationale-staedtebauprojekte.de.