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Meine Position zur Änderung des Grundgesetzes

18. März 2025

Mich erreichen viele Nachrichten zum Infrastruktur-Sondervermögen und der Änderung der Schuldenregel. Ich verstehe die Irritation über den Kurs der Union. Auch ich habe die Neuigkeiten aus den Sondierungsgesprächen skeptisch aufgenommen. Daher halte ich es für wichtig, meine Entscheidungsfindung für die Grundgesetzänderung und die Aufnahme erheblicher Kredite offen darzustellen. Seien Sie versichert, dass ich die Entscheidung intensiv abgewogen habe, insbesondere aus meiner Verantwortung als Haushälter heraus. Vielleicht wissen Sie, dass ich in der Vergangenheit nicht selten Entscheidungen nach meinem Gewissen getroffen und auch gegen meine Fraktion gestimmt habe, wenn ich Überzeugungen nicht teilen konnte. In diesem Fall sehe ich jedoch eine verantwortbare und tragfähige Lösung.

 

Begründung meiner Entscheidung

Die Sonderausgaben sind für mich verantwortbar und über die langjährige Verteilung, zum Teil über 12 Jahre, finanzierbar und tragfähig für unsere Volkswirtschaft. Wir haben in der Vergangenheit schon andere Summen beschlossen. Sicherlich hätten wir mit einer absoluten Mehrheit einige Punkte anders formuliert. Zur Wahrheit gehört aber, dass wir als Union 28,4% bekommen haben. Die Realität der Demokratie ist, dass Kompromisse mit Fraktionen eingegangen werden müssen, die unser Land voranbringen wollen. Parteien, die russische Interessen vertreten, können keine Partner sein.

Unbestritten ist, dass die Kommunikation über die Grundgesetzänderung und die Sondierungsgespräche hätte besser verlaufen können. Allerdings erschüttert mich die bewusste Verfälschung der Fakten in sozialen und traditionellen Medien. Besonders bedenklich ist die Darstellung durch AfD, BSW und Linke in Bezug auf die notwendigen Sonderausgaben für unsere Verteidigung. Es ist offensichtlich, dass sich diese Parteien Argumente zu eigen machen, die den Interessen Russlands dienen, unser Land und unsere Freiheit schwächen sollen.

Bereits in den 80er Jahren wollten Links-Grüne lieber auf Freiheit verzichten und sich aus Angst der Sowjetunion an den Hals werfen. Heute vertreten AfD, BSW und Linke eine Haltung, die eine russische Einflussnahme in Deutschland begünstigt. Ich lehne dies entschieden ab und werde mich auch weiterhin für eine verteidigungsfähige Bundesrepublik einsetzen. Die jüngsten Aussagen von Donald Trump haben uns eindringlich vor Augen geführt, wie wichtig dies ist.

 

Klarstellung zur Klimaneutralität

Eine oft verbreitete Falschinformation ist, dass Klimaneutralität bis 2045 als Staatsziel im Grundgesetz verankert wurde. Das ist falsch. Vielmehr ermöglicht die Gesetzesänderung Investitionen in Projekte, die zur Erreichung der Klimaneutralität beitragen. Dabei geht es nicht nur um Klimapolitik, sondern vor allem um die Unabhängigkeit von autokratischen Energielieferanten. Parteien wie AfD, BSW und Linke zeigen in diesem Punkt erneut eine auffällige Nähe zu russischen Interessen.

 

Wichtige Punkte der Grundgesetzänderung

 

  1. Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen
      • Bereitstellung von 500 Milliarden Euro über 12 Jahre.
      • Davon 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen und 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF).
  1. Ausnahme von der Schuldenregel für Verteidigung, Nachrichtendienste und Bevölkerungsschutz
      • Ein Teil der Ausgaben wird nicht auf die Schuldenbremse angerechnet.
      • Dies betrifft Ausgaben oberhalb von 1 % der Wirtschaftsleistung.
  1. Anpassung der Schuldenbremse für Bundesländer
      • Angleichung an die Kriterien der Schuldenbremse des Bundes.
      • Jährliche Neuverschuldung bis 0,35 % der Wirtschaftsleistung erlaubt.

 

Als zuständiger Haushälter für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sehe ich es als meine Verantwortung, die Energieversorgung unabhängiger von Drittstaaten zu gestalten. Die jährlichen Ausgaben des Sondervermögens betragen durchschnittlich 41,5 Milliarden Euro. Dies ist im Bundeshaushalt verkraftbar. Wären die Mittel nicht verantwortbar, hätte ich nicht zugestimmt.

 

Haushaltsdisziplin bleibt essenziell

Die jährlichen Ausgaben liegen durch den Beschluss zu den Sonderausgaben bei zusätzlichen rund 8 Milliarden Euro. Dies ist jetzt nicht so ungewöhnlich, denn In der Vergangenheit wurden teils mehr als 20 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt zugeführt. Diese Mittel aus den Sonderausgaben werden sogar über 12 Jahre gestreckt. Damit sinken die jährlichen Ausgaben für das Sondervermögen im Schnitt auf rund 41,5 Milliarden Euro. Das sind Ausgaben, die mit Blick auf das Steueraufkommen des Bundes nach meiner festen Überzeugung händelbar sind. Als Industriekaufmann habe ich gelernt zu rechnen. Bitte vertrauen Sie mir, hätte ich es nicht verantworten können, hätte ich nicht zugestimmt.

Das Sondervermögen darf keinesfalls isoliert gesehen werden. Durch massive Veränderungen beim Bürgergeld, bei der Bekämpfung illegaler Migration und einem Wachstumspaket für die Wirtschaft – teils bereits im Rahmen der Sondierungsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD geeint – kriegen wir die Wirtschaftslage in unserem Land gedreht. Dies wird zu einem höheren Steueraufkommen und massiven Einsparungen führen, womit die Sonderausgaben teilweise refinanziert werden. Deshalb habe ich gegenüber meiner Bundestagsfraktion angemerkt, dass ich weiterhin massive Einsparvorschläge einbringen werde – auch wenn mir das bei vielen Fraktionskollegen nicht nur Applaus einbringen wird.

 

Entscheidungskompetenz des aktuellen Bundestages

Abschließend zur oft geäußerten Frage, ob der aktuelle Bundestag über eine Grundgesetzänderung entscheiden darf: Ja, der Deutsche Bundestag bleibt bis zur Konstituierung eines neuen Parlaments mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet. Die Wiederherstellung unserer Wettbewerbs- und Verteidigungsfähigkeit duldet keinen Aufschub.

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Bundestagswahl für einen Politikwechsel in Wirtschaft und Migration gestimmt, nicht für eine politische Lähmung. Besonders die deutsche Wirtschaft braucht jetzt Investitions- und Planungssicherheit.