Neuer Förderaufruf zur Sanierung von Sportstätten
Das Bundesprogramm zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ startet in eine neue Förderrunde. Interessierte Kommunen können sich mit zukunftsweisenden Projekten bis zum 15. September 2023 bewerben. Gefördert werden öffentliche Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wie Sporthallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren oder auch Kinos. Der Förderschwerpunkt liegt auf Sportstätten und Schwimmhallen.
Mit bis zu 45 Prozent bezuschusst werden mehrjährige Investitionen mit besonderer (über-) regionaler Bedeutung und hoher Qualität bezüglich der energetischen Wirkung und Anpassung an den Klimawandel. Kommunen in Haushaltsnotlage können bis zu 75 Prozent Förderung beantragen. Eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass die Projekte von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sind.
Abgesehen von den Freibädern mit Nebenanlagen müssen alle geförderten Gebäude zwingend die Auflagen des kommenden Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Das wird die Kosten für die Kommunen leider zusätzlich in die Höhe treiben. Dennoch sollte diese Chance auf Förderung genutzt werden, um dringend sanierungsbedürftige soziale oder Sport- und Jugendeinrichtungen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu sanieren. Im letzten Jahr ist es mir bereits gelungen, das Hallenbad in Worpswede mit 6 Mio. Euro sowie die Waldschul-Sporthalle in Schwanewede mit mehr als 4 Mio. Euro für die Sanierung zu beglücken.
Antragsberechtigt sind Städte und (Samt-) Gemeinden. Landkreise sind nur antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der zu fördernden Einrichtung sind. Die Kommunen können die Zuwendungen auch an Private, insbesondere Vereine, weiterleiten.
Für das Programm stehen in 2023 insgesamt 400 Mio. Euro bereit. Wir haben dieses Programm im Jahr 2015 aufgelegt, um den Sanierungsstau in den Kommunen mit Hilfe hoher Bundesmittel abzubauen. Bis einschließlich 2021 hat unsere damalige unionsgeführte Bundesregierung rund 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.